Mitgliederversammlung am Sonntag, 22. März 17:00 Uhr

Mitgliederversammlung am Sonntag, 22. März 17:00 Uhr

2014-03-30mitgliederversammlungSchoningen. ganz herzlich laden wir zur 11. Mitgliederversammlung des SC Schoningen 04 e.V. am Sonntag, 22. März 2015 um 17:00 Uhr in die Turnhalle ein. Wir haben spannende Rückblicke, Ehrungen und viele weitere Details zum Berichtsjahr vorbereitet.

Das Protokoll liegt ab dem 10. März im Konferenzraum zur Einsicht aus. Mitglieder können das Protokoll auch per Mail beim Vorsitzenden Jörg Grabowsky anfordern.

 

 

Wir freuen uns über eine rege Teilnahme und wünschen uns besonders viele Gelegenheiten zum Austausch. Im Anschluss an die Versammlung haben wir eine leckere Schlachteplatte und (gesponserte) Freigetränke vorbereitet.

Erstmals stellen wir alle Berichte ins Internet. Vielen Dank an alle Autoren, den Übungsleitern und allen anderen fleißigen Mitwirkenden für die gelungenen Beiträge. Wir wünschen viel Freude beim Lesen und beim Stöbern.

Viele sportliche Grüße aus der Turnhalle.

Der Vorstand

Jörg Grabowsky, Vorsitzende, Stephan Sielhorst und Michael Holz (Stellvertretende Vorsitzende), Frank Lessner-Schminke (Kassenwart), Kristin Saloga (Schriftführerin).

 

 

Die Tagesordnung

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Ehrung der Verstorbenen
  3. Genehmigung des Protokolls
  4. Bericht des Vorstandes
  5. Bericht des Kassenwartes
  6. Bericht der Kassenprüfer
  7. Entlastung des Vorstandes
  8. Ehrungen I - 25 Jahre
  9. Satzungsänderungen - siehe unten
  10. Wahlen
    1. Wahl des Vorsitzenden
    2. Weitere Wahlen: Die drei stellvertretenden Vorsitzenden, Kassenwart/in und Schriftführer/in
    3. Wahl der Fachausschussleiter: Sportfachwart Turnen, Sportfachwart Fußball, Sportfachwart Handball, Sportfachwart Gesundheit, Sportfachwart Fitness, Sportfachwart Schießen, Sportfachwart Leichtathletik, Sportfachwart Tennis, Fachausschussleiter Wirtschaft, Fachausschussleiter Werbung, PR und Statistik, Fachausschussleiter Jugend, Fachausschussleiter Technik, Fachausschussleiter Finanzen / Verwaltung und Fachausschussleiter Kultur und Veranstaltungen
  11. Zusätzliche Neuwahlen: Kassenprüfer und Ehrenrat
  12. Ehrungen II - Ehrenmitglieder
  13. Baumaßnahmen 2015 - Kurzinformation
  14. Beitragsanpassungen
  15. Haushaltsplan - Kurzinfo
  16. Termine 2015 - Kurzinformation
  17. Ehrungen III - 50 Jahre
  18. Verschiedenes (Anträge, Termine, Anregungen)

Euer Vorstand

 

 

Satzungsänderungen
Gemäß § 16 - Satzungsänderungen der Satzung entscheiden die Mitglieder mit einer 3/4 Mehrheit über Satzungsänderungen. Die anstehende Änderung dürfte Euch bekannt vorkommen. Dem Registergericht reichte unsere Vorgehensweise nicht aus.
Bereits im Jahr 2012 hat die Mitgliederversammlung beschlossen, dass nur noch ein 1. Vorsitzender und drei Stellvertreter den geschäftsführenden Vorstand nach § 26 (BGB) bilden. Die frühere Doppelspitze ist ein Relikt aus Fusionszeiten und hat sich mittlerweile überholt.
Nachzulesen ist der Beschluss auf der Seite 4 im Protokoll der Mitgliederversammlung vom 22. April 2012 - Dateiname: 12-04-22 Protokoll JHV 2012.doc
 
(1) Demnach lautet der § 11 - Der Vorstand - wie folgt:
1. Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus sechs Personen und setzt sich wie folgt zusammen:
a.  Dem 1. Vorsitzenden
b.  und drei Stellvertretern
c.  dem/der Schriftführer/in
d.  dem/der Kassenwart/in (gleichzeitig Leitung Finanzausschuss)
 
Bemängelt wurden vom Registergericht die eigentlich logischen Konsequenzen, die wir nun noch einmal förmlich beschließen müssen:
 
(2) Demnach lautet der § 11 - Der Vorstand - wie folgt:
4. Der Vorsitzende ist einzelvertretungsbefugt. Im übrigen wird der Verein durch zwei stellvertretende Vorsitzende gemeinsam oder einem stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem/der Kassenwart/in oder dem/der Schriftführer/in vertreten.
 
(3) Vorsorglich ändern wir auch den § 9 Mitgliederversammlung
4. Die Einberufung erfolgt durch den 1. Vorsitzenden, und zwar durch Aushang in den Geschäftsräumen des Vereins (Bruchweg 10, 37170 Uslar), unter Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnung mit einer Einberufungsfrist von mindestens zwölf Tagen.
7. Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende. Das Verfahren der Beschlussfassung richtet sich nach § 14.
 
Beschlussvorschlag:
Die Mitgliederversammlung möge dem Vorschlag des Vorstandes folgen und den Satzungsänderungen (die Ziffern (1) bis  (3) zustimmen. Notiert ist der neue Textvorschlag